Der deutsche Innenminister bekennt Farbe. De Maizière
spricht sich für eine deutliche Ausweitung der Videoüberwachung in Bahnhöfen
und Einkaufszentren aus und kündigt hierzu einen Gesetzesentwurf an, der sich
momentan in der Ressortabstimmung befinde. Dabei soll, so technisch realisierbar,
über die bloße Videokamera hinaus auch Gesichtserkennung eingesetzt werden,
also ein Abgleich mit Datenbanken. Grüne und FDP sind dagegen, von den anderen
Parteien war noch nicht viel zu hören.
Die Argumente der Kritiker sind in folgendem Ausschnitt aus
einer Presseerklärung des FDP-Politikers Kubicki von heute ganz gut zusammengefasst.
Darin heißt es:
Wichtiger und effektiver wäre es, die bestehenden Gesetze zum Schutz
der Menschen konsequent anzuwenden. Deren Vollzug hat stets Vorrang vor neuen
Gesetzen. Wir brauchen eine erhöhte Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum,
gezielte anlassbezogene Maßnahmen, eine enge Zusammenarbeit der
verantwortlichen Sicherheitsbehörden und einen wirksamen Vollzug. Gefährder
müssen gezielt überwacht werden, statt alle Bürger unter Generalverdacht zu
stellen.
Vielem kann ich mich durchaus anschließen, der
Schlussfolgerung – Ablehnung der Pläne des BMI – allerdings nicht.
Was ist denn
z.B. genau gemeint mit „bestehende Gesetze konsequent anwenden“? Passiert das
nicht schon, oder wo sieht Kubicki hier Handlungsbedarf? So ist es nur eine
Worthülse, mit der insinuiert wird, es gäbe einen viel einfacheren Weg,
Sicherheit zu verbessern. Erhöhte Präsenz der Polizei; ja natürlich gerne, alle
sind ja jetzt dafür, nicht alle schaffen die notwendigen Stellen (Polizei ist
im Wesentlichen Ländersache). Nur, der Polizist auf der Straße kann nicht dasselbe
leisten, wie Videoüberwachung (gleich mehr dazu). Blanker Unsinn ist es, wenn
Kubicki fordert, dass Gefährder gezielt überwacht werden müssten. Wir haben im
Moment ca. 500 erkannte sog. Gefährder allein in Deutschland, das sind Leute,
die so extremistisch eingestellt sind, dass die Behörden ihnen einen
terroristischen Anschlag zutrauen. Nehmen wir an, wir würden jedem von ihnen
eine elektronische Fußfessel verordnen, die sie 24/7 tragen müssten (wir nehmen
außerdem an, Grüne und FDP machten da mit). Dann bräuchten wir außerdem Beamte,
die verfolgen, wohin sich die Gefährder gerade bewegen. Nehmen wir an, Gefährder
A will sich eine Jeans kaufen und geht ins örtliche Einkaufszentrum, wird jetzt
die Polizei losgeschickt, um zu gucken, ob er nicht einen Sprengstoffgürtel
angelegt hat? Wenn nicht, was ist mit der gezielten Überwachung, die Hr.
Kubicki fordert? Einer der Mörder des katholischen Priesters in Frankreich vor
einigen Wochen hatte genau eine solche Fußfessel, aber es hat sich niemand darum gekümmert, wohin er so geht. Dann kann man es auch lassen. Am nächsten Tag will A
mit dem Bus zum Bahnhof fahren, dasselbe Spiel und zwar möglichst schon an der
Bushaltestation. Das Ganze mal 500, rund um die Uhr. Praktischer Vorschlag? Ich
glaube nicht. Auf den Einsatz von Observation gehe ich gar nicht erst ein, der wäre
noch viel aufwändiger.
Meine Freiheit sehe ich dadurch nicht gefährdet, solange die Verwendung der Daten strengen Auflagen gehorcht und dies auch kontrolliert wird. Und das ist möglich in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen