8. April 2016

Videos und Vorratsdaten. Na, beides natürlich

Erinnern Sie sich noch an die Diskussion zu Videokameras im öffentlichen Raum? Vor zehn Jahren wurde intensiv debattiert, ob solche Kameras überhaupt einen Sicherheitsgewinn bringen und vor allem ob die öffentliche Überwachung nicht eine zu große Einschränkung von Bürgerrechten beinhalten würde. Heute gibt es diese Diskussion nicht mehr.
Nach zahlreichen Festnahmen auf Grund von Videobildern (in Berlin z.B. von jungen Männern, die aus Spaß andere zusammenschlagen) ist ziemlich klar, dass Videoüberwachung Vorteile bringt, für die Strafverfolgung, aber auch zur Verhütung weiterer Straftaten. Erst gestern hat die Brüsseler Polizei Bilder des flüchtigen Attentäters vom Flughafen veröffentlicht. Bereits das Wissen um die bloße Existenz dieses Mannes begründet sich einzig und allein durch Videoaufnahmen. Bei der weiteren Auswertung von Kameras im Stadtgebiet stellte sich dann heraus, dass der sog. „Mann mit Hut“ nach dem Anschlag zwei Stunden zu Fuß unterwegs war. Viele Leute müssen ihn also gesehen haben und können vielleicht Informationen liefern, die zu seiner Festnahme beitragen. Natürlich ist das nicht garantiert, und das behauptet auch keiner, aber will man wirklich von vornherein auf diese Möglichkeit verzichten? Während die Vorteile m.E. also ziemlich klar sind, ist nach meinem persönlichen Eindruck keine (und damit meine ich: zero) Zunahme der Unfreiheit oder der Einschränkung irgendwelcher Rechte festzustellen. Ich kann mich genauso frei durch Berlin oder London bewegen wie in Vor-Video-Zeiten und musste noch nie Rechenschaft über mein Tun ablegen. Ich kenne auch keinen einzigen Fall aus meinem zugegeben kleinen Freundes- oder Bekanntenkreis, in dem Grundrechte durch den Einsatz von Kameras im Stadtgebiet, U-Bahn usw. auch nur ansatzweise eingeschränkt worden sind.

Die reale Gefahr: 3 Terroristen, darunter der Mann mit Hut. Mit Eisenteilen präparierte Bomben sind im Gepäck.
Quelle Wikimedia Commons

Ähnlich erregt wie damals und im Grunde mit den gleichen Argumenten wird heutzutage über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum, dass die Telefonanbieter ab Mitte 2017 die Auflage haben, bestimmte Telekommunikationsdaten aller Kunden für eine bestimmte Anzahl von Wochen zu speichern und ggf. zu Zwecken der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Gegen das Gesetz ist bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt worden. Mir scheint offensichtlich, dass man die Telekommunikationsdaten von Terroristen, aber natürlich auch in anderen Fällen schwerer Straftaten, auswerten sollte. Nur so stellt sich beispielsweise heraus, dass die Attentäter in Paris regelmäßig telefonischen Kontakt mit Abdelhamid Abaaoud hatten. Abaaoud kann dann wieder mit weiteren Personen in Verbindung gebracht werden, und auf diese Weise kommt ein Puzzleteil zum anderen. Die Täter vor solchen Ermittlungen zu schützen und die Polizei quasi wie in den 50ern mit Notizblock und Bleistift auf Ermittlungstour zu schicken, ist für mich völlig absurd. Genauso wenig wie bei der Videoüberwachung wird aber auch die Vorratsdatenspeicherung dazu führen, dass der Staat uns zu Kontrollzwecken lückenlos überwacht und 1984-mäßig unseren Freiraum immer weiter einschränkt. Manche Staaten tun das natürlich (China, Russland usw.), ganz unabhängig übrigens davon wie unser Verfassungsgericht entscheidet, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich oder die USA gehören aber ganz sicher nicht dazu.Wer dies befürchtet, sieht bereits jetzt unser Staatswesen als Unterdrückerregime.

Die irreale Gefahr. Es ist nicht der Staat, der uns bedroht
Quelle: Dog des wiki.vorratsdatenspeicherung.de [Public domain], via Wikimedia Commons

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