22. Dezember 2016

Videoüberwachung verhindert Anschläge

Der Anschlag in Berlin wirft mal wieder einige Fragen zu der ziemlich nachlässigen Art auf, wie wir in Deutschland mit Sicherheitsfragen umgehen. Wieso war vor dem Hintergrund des verheerenden Anschlags in Nizza und der wiederholten Aufforderung des Islamischen Staates, Fahrzeuge als Waffe einzusetzen der direkt an einem innerstädtischen Verkehrsknotenpunkt gelegene Weihnachtsmarkt durch ein paar einfache Barrieren nicht gegen dieses Szenario abgesichert? Wieso können erkannte terroristische Gefährder, die zudem kriminell sind und außerdem abgeschoben werden sollen, sich über einen längeren Zeitraum völlig frei im Bundesgebiet bewegen? Und wieso verzichten wir immer noch auf den breitflächigen Einsatz von Videokameras?

Die Ermittlungen der Polizei scheinen im Wesentlichen auf Kommissar Zufall angewiesen zu sein.
Der erste Verdächtige wurde festgenommen, weil ein Passant ihn verfolgt hatte. Dieser Mann war aber unschuldig. Dann – nach einem Tag Spurensicherung – wurde eine Duldungsbescheinigung im Fahrzeug gefunden. Jetzt sucht alles nach Anis Amri, dem besagten Gefährder. Wenn Amri aber nicht freundlich genug gewesen wäre, seine Papiere zurückzulassen, gäbe es vermutlich überhaupt keine Spur mehr. Der Täter wäre einfach untergetaucht und könnte sich unerkannt und frei in Berlin bewegen. Was es nämlich nicht gibt, sind Videoaufnahmen, anhand derer man nachverfolgen könnte, wer den Laster verlassen hat, wie er/sie aussieht und wohin sein/ihr Weg dann geführt hat.
Es heißt immer wieder, Videoaufnahmen könnten keine Anschläge bzw. Straftaten verhindern. Das ist wirklich Quatsch. Man kann nicht den ersten Anschlag verhindern, das ist richtig, aber alle weiteren. Denn wenn man auf Grund von Videoaufnahmen einen ideologisch hochmotivierten Massenmörder, der nichts mehr zu verlieren hat, festnehmen kann, hat man auch weitere Anschläge dieser Person verhindert. Das sollte nicht schwer zu verstehen sein.
Datei:Videoüberwachung Piktogramm.svg
Tut nicht weh, aber hilft bei Tätersuche (Quelle Wikimedia)
Die Wirksamkeit von Videoaufnahmen ist in Berlin zufälligerweise nur wenige Tage zuvor demonstriert worden. Ein Berliner bulgarischer Abstammung hatte in einem Bahnhof einer die Treppe herabgehenden Frau in den Rücken getreten. Sie stürzte und brach sich den Arm. Monatelang kam die Polizei nicht voran, dann wurden die Aufnahmen veröffentlicht. Der Täter konnte sofort identifiziert und wenige Tage später festgenommen werden. Auch hier finde ich den Gedanken, dass damit weitere ähnliche Straftaten des Betreffenden verhindert werden konnten nicht von der Hand zu weisen.

Natürlich lässt sich nur schwer beweisen, was eingetreten wäre, wenn etwas anderes geschehen oder nicht geschehen wäre. Wer aber das Argument der Nicht-Verhinderung von Anschlägen gegen die Videoüberwachung bemüht, geht tatsächlich von einer viel fragwürdigeren Prämisse aus, nämlich dass jeder Täter nur genau einmal zuschlägt. Wenn das der Fall wäre, könnte die Videoüberwachung in der Tat keine Straftaten verhindern. Aber sonst schon. Und auf den Beweis dieser unausgesprochenen These bin ich gespannt, gerade bei Überzeugungstätern.

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